FLiB-Pressemeldung 10/2006

Doppelt hält besser

Frühe Dichtheitsmessung schützt Bauleute vor teuren Folgen

Den Traum von den eigenen vier Wänden lassen sich Häuslebauer oft von einem Generalunternehmer für schlüssefertige Häuser erfüllen. Bei vielen Anbietern gehört die Dichtheitsmessung per Blower-Door inzwischen fest zur Bauabnahme. Allerdings sollte man darauf bestehen, dass die Gebäudedichtheit schon einmal vor dem Start des Innenausbaus überprüft wird. Die zusätzliche Kontrolle kann Bauleuten nicht nur viel Ärger, sondern auch unnötige Kosten ersparen.

Leckagen in der Gebäudehülle sind ein echter Mangel. Durch undichte Stellen kann es nicht nur unangenehm ziehen. Sie verschwenden auch Energie und verursachen mitunter sogar schwere Bauschäden. Je früher man Fehlstellen aufspürt, desto rascher und zuverlässiger lassen sie sich beseitigen. Werden sie erst bei der von der EnEV verlangten Messung am Ende der Bauphase entdeckt, gestaltet sich die Reparatur komplizierter. Jetzt müssen Verkleidungen und andere Einbauten wieder entfernt werden, um die Luftlecks abzudichten.

Zwar muss der Bauherr für diese Leistungen meist nichts zahlen, weil die Handwerker zum Nachbessern verpflichtet sind. Doch können die Arbeiten sich so aufwendig gestalten, dass sich der geplante Einzugstermin verzögert. Muss man dann seine alte Wohnung räumen, weil das Mietverhältnis bereits gekündigt ist, wird die Sache unangenehm. Die Familie braucht eine Unterkunft, Möbel wollen eingelagert sein. Das zerrt an den Nerven – und nicht selten bleibt man auf den Zusatzkosten sitzen.

Wenn die Baufirma nicht mitspielt, sollten Bauleute daher selbst die Initiative ergreifen und eine erste, frühzeitige Leckagesuche beauftragen. Adressen unabhängiger Anbieter, die auch zu allen Fragen der Gebäudedichtheit beraten, gibt’s unter www.flib.de.
 
 
 

Allgemeine Hinweise

Für weitere Presseauskünfte und Rückfragen: Dipl.-Ing. Oliver Solcher • Fachverband Luftdichtheit im Bauwesen e. V. (FLiB e. V.) • Storkower Straße 158 • 10407 Berlin • Telefon: +49 30 2903 5634 • Telefax: +49 30 2903 5772 • E-Mail: info@flib.de
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